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Neuigkeiten aus dem Zuchtreferat

Kontakt:

 

Zuchtreferentin des ABC

Mag. Alexandra Lehner-Piesinger

Franz-Enge Straße 6

A-4400 Steyr

 

Mobil: +43 (699) 15996047

E-Mail: zuchtreferat@beagleclub.at

             praesidentin@beagleclub.at

ZUCHTGESCHEHEN UNTER COVID-19

gemäß den Bestimmungen der Bundesregierung

04.04.2020

 

Liebe ABC-ZüchterInnen,

 

in Anbetracht der Coronavirus-Situation und den damit einhergehenden Bestimmungen der Bundesregierung treten nun auch im ABC folgende Maßnahmen bis auf Widerruf in Kraft:

 

  • Wurfabnahmen durch den ABC werden ausgesetzt

 

  • Bitte rechtzeitig Bescheid geben, wenn ein Tierarzt die Wurfabnahme durchführen soll. Dann sende ich Euch die Unterlagen zu, die Ihr dafür benötigt. Ein diesbezügliches Schreiben mit allen Informationen dazu wurde auch bereits von mir an alle Züchter ausgesendet.

 

  • Die Thematik des Coronavirus wird uns sicher noch längere Zeit begleiten. Bitte jeden Deckakt genau überlegen und die Folgen bedenken. Natürlich bleibt eine solche Entscheidung in Eurer Verantwortung.

 

  • Unsere neue ZO ist seit 01.03.2020 in Kraft; Ihr findet sie auf unserer Webseite unter „Downloads“.

 

Im Anschluss an die derzeitige Krise wird es sicher notwendig sein, gewissen Bestimmungen eine Zeitlang mit Sondergenehmigungen zu begegnen. Darüber müssen wir dann im Einzelfall entscheiden, alles immer im Sinne der Hunde. Wichtig ist eine gute Kommunikation zwischen uns!

 

Ich ersuche deshalb um direkten Kontakt mit mir per Telefon oder anderen online-Medien. Es gibt für alles eine Lösung.

 

Wie sagt schon die Regierung? „Gemeinsam schaffen wir das?“ Das gilt auch für unseren ABC, der einmal mehr nun beweisen kann, dass er einer großen Familie gleichgestellt ist.

 

Ich ersuche alle Züchter und Deckrüdenbesitzer, sich an die neue ZO ab 01.03.2020 zu halten und alle Zuchttätigkeiten im Sinne der Rasse Beagle und im Auftrag der Wahrung der Gesundheit aller Zuchttiere zu gestalten.

 

Ich wünsche Euch allen, dass Ihr und Eure Hunde gesund durch diese schwierige Zeit kommt.

 

Alles Gute für Euch und Eure Hunde!

 

 

Xandy/Mag. Alexandra Lehner-Piesinger

Präsidentin / Zuchtreferentin des ABC

 

 

NEUE ZUCHTORDNUNG DES ABC (ZO)

16.02.2020

 

Nach zweijähriger Arbeit und Vorbereitung in etlichen Zuchttagungen, tritt die neue Zuchtordnung des AUSTRIAN BEAGLE CLUB nun mit 01.März 2020 in Kraft. Der Vorstand des ABC hat diese neue ZO mit 31.01.2020 beschlossen; der ÖKV hat seine Bewilligung am 07.02.2020 erteilt und die Inkraftsetzung wurde mit 01.03.2020 festgesetzt. Ab diesem Datum ersetzt die neue ZO alle vorangegangenen Bestimmungen.

 

 

  • Neben formalen Änderungen, wurden auch neue Bestimmungen der ZO des ÖKV eingebaut.

  • Neue Bestimmungen gibt es vor allem im Bereich verpflichtend vorgeschriebener Genuntersuchungen-IGS und Lafora.

  • Für neue Züchter gibt es eine Züchterprüfung vor dem ersten Wurf, für neue Deckrüdenbesitzer Informationen vor dem ersten Deckeinsatz.

  • Bestehende Züchter müssen mindestens alle zwei Jahre an einer Zuchttagung oder einer ähnlichen anerkannter Veranstaltung teilnehmen, um einen gleichen Wissensstand aller Beaglezüchter zu garantieren.

  • Das Höchstalter der Deckrüden wurde auf 10 Jahre angehoben.

  • Ganz neu haben wir eine verpflichtende Zuchtzulassungsprüfung (ZZP) gem. Punkt D.1.5 festgesetzt; diese gilt allerdings erst ab 01.01.2021 für alle Zuchttiere, die nach dem 01.10.2020 geboren wurden. Durch diese ZZP ändert sich dann auch die Anzahl der erforderlichen Formwertbeurteilungen.

 

 

Sie finden die neue ZO in der gesamten Länge auf unserer Webseite unter Downloads bzw. wird diese an alle ABC-Züchter versendet.

 

 

Ich ersuche alle Züchter und Deckrüdenbesitzer, sich an die neue ZO ab 01.03.2020 zu halten und alle Zuchttätigkeiten im Sinne der Rasse Beagle und im Auftrag der Wahrung der Gesundheit aller Zuchttiere zu gestalten.


AUSTRIAN BEAGLE CLUB (ABC)

Mag. Alexandra Lehner-Piesinger

Zuchtreferentin / Präsidentin des ABC

 

 

WELPENVERKAUF IN/NACH WIEN

29.06.2019

(in anderen Bundesländern ist das schon länger so geregelt)

 

Warum Hunde-Sachkunde?

Wer sich einen Hund anschafft, nimmt für die nächsten 10 bis 15 Jahre eine große Verantwortung auf sich. Ein Heimtier zu halten, erfordert nicht nur Zeit und die notwendigen finanziellen Mittel, sondern auch die Bereitschaft, sich mit den Bedürfnissen des Tieres auseinanderzusetzen und diesen dauerhaft gerecht zu werden. Leider gibt es auch in Wien immer wieder Fälle, in denen Menschen mit der Hundehaltung überfordert sind – etwa weil die Entscheidung fürs Tier unüberlegt getroffen wurde, weil die persönliche Lebenssituation nicht passt oder weil sie schlichtweg nicht wissen, was ihr Hund braucht, wie er kommuniziert etc.

 

Hier setzt der Sachkundenachweis an: Wienerinnen und Wiener, die mit dem Gedanken spielen, sich einen Hund anzuschaffen, sollen in einem mehrstündigen Kurs Grundkenntnisse über die Hundehaltung erwerben. Dazu gehören grundsätzliche Überlegungen vor der Anschaffung eines Hundes, Kenntnisse über Hundehaltung, Entwicklung, Pflege und Gesundheit, Kenntnisse über die tiergerechte Hundeausbildung und das Lernverhalten von Hunden sowie Kenntnisse über relevante Rechtsvorschriften. Um einen einheitlichen Qualitätsstandard zu gewährleisten, hat die Tierschutzombudsstelle Wien die Inhalte erarbeitet.

 

Bitte beachten Sie: Ab dem 1. Juli 2019 ist der Nachweis über den Besuch des Sachkunde-Kurses bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen.

 

Der Sachkundenachweis auf einen Blick:

Die Modalitäten sind in der Wiener Hunde-Sachkundenachweis-Verordnung festgelegt.

  • Der Sachkundenachweis ist verpflichtend für alle Wienerinnen und Wiener, die ab dem 1. Juli 2019 einen Hund anmelden möchten und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten haben.

  • Der Kurs wird ausschließlich von autorisierten Hunde-ExpertInnen vorgetragen, die hier verzeichnet sind.

  • Es werden Grundkenntnisse über die Anschaffung, Haltung, Pflege und Erziehung von Hunden sowie die rechtlichen Bestimmungen vermittelt.

  • Die Inhalte wurden von der Tierschutzombudsstelle Wien erarbeitet.

  • Der Kurs dauert mindestens vier Stunden.

  • Die Kursgebühr beträgt 40 Euro. Diese gehen 1:1 an die Vortragenden, die Stadt Wien hat durch die Sachkundekurse keine Einnahmen.

  • Die TeilnehmerInnenzahl ist auf 25 pro Kurs begrenzt.

  • Die Anmeldung erfolgt direkt bei den autorisierten Kurs-Vortragenden.

 

Anbieter dieser Kurse finden sich auf: https://www.hunde-kunde.at/warum-hunde-sachkunde-kurse.htm

 

 

 

GENETISCHE UNTERSUCHUNGEN  AUF LAFORA UND IGS

29.06.2019

 

Die Gesundheit der Rasse Beagle ist oberste Priorität im ABC; sie zu erhalten und ständig noch zu verbessern, stellt eine große Herausforderung an die Tätigkeit unserer Züchter und Deckrüdenbesitzer, aber auch an die Funktionäre des ABC dar.

 

Beschluss des ABC-Vorstandes, kundgemacht in der GV am 24.03.2019:

Ab in Kraft treten der neuen Zuchtordnung sind die genetischen Untersuchungen auf „LAFORA“ und „IGS“ verpflichtend für alle Zuchttiere durchzuführen.

Wir empfehlen jedoch, beide Untersuchungen bereits jetzt schon bei allen Zuchthunden durchführen zu lassen und unterstützen dies im Jahr 2019 auch finanziell, um die Kosten

für die ABC-Züchter ein wenig abzufedern.

 

Als Züchter und/oder Deckrüdenbesitzer informieren wir Sie gesondert mit einem persönlichen Schreiben zu näheren Informationen.

 

Mag. Alexandra Lehner-Piesinger/Xandy

Präsidentin/Zuchtreferentin des ABC

LAFORA-TEST:

13.02.2017

 

Unsere Partnerlabore Laboklin und Genomia bieten nun den Lafora-Test an.

 

GENOMIA s.r.o., Janackova 51, 323 00 Plzen, CZ

Homepage:  http://www.genomia.cz/de/

 

LABOKLIN, Labor für klinische Diagnostik GmbH & CO KG

Steubenstr. 4, D-97688 Bad Kissingen, bzw. Rosenstraße 1, 4040 Linz-Urfahr

Homepage:  http://www.laboklin.de

 

 

Da das primäre Zuchtziel der ABC-Züchter, neben dem Erhalt des Standards der Jagdhunderasse Beagle, seinem typischen Wesen und der Leistungsfähigkeit, vor allem die Gesundheit der Hunde ist, ist es auch wichtig, ein gewisses Maß an Untersuchungen  an den Zuchttieren  machen zu lassen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Welpen aus den Verpaarungen ihre neuen Besitzer auch lange gesund durchs Leben begleiten.

Der Lafora-Test stellt einen weiteren Schritt in die richtige Richtung dar; wir ersuchen unsere ABC-Züchter, diesen an ihren Zuchttieren durchführen zu lassen.

 

 

AUSTRIAN BEAGLE CLUB (ABC)

Mag. Alexandra Lehner-Piesinger

Zuchtreferentin / Präsidentin des ABC

 

 

Artikel der Vetmed-Uni Vienna:

24.02.2016

 

Das Süßungsmittel Xylit oder auch Birkenzucker (E 967) wird seit einigen Jahren vermehrt in europäischen Haushalten verwendet. „Dieser Zuckerersatz ist für Hunde giftiger als Schokolade oder Trauben. Vielen Hundehalterinnen und Hundehaltern ist das nicht bewusst“, so Professorin Christine Iben vom Institut für Tierernährung und Funktionelle Pflanzenstoffe der Vetmed-Uni Vienna. Nachzulesen in dem, von ihrer Kollegin Stefanie Handl und ihr in der Wiener Tierärztlichen Monatsschrift (WTM) publizierten Artikel „Für Kleintiere giftige Nahrungsmittel“.

 

Neben Xylit sind Kaffee, Tee, Kakao, Zwiebel, Knoblauch, Weintrauben, Rosinen, Avocado, Macadamia-Nüsse und Hopfen für Hunde unverträglich.

 

Nachzulesen unter: http://www.vetmeduni.ac.at/tierernaehrung

 

 

AUSTRIAN BEAGLE CLUB (ABC)

Mag. Alexandra Lehner-Piesinger

Zuchtreferentin / Präsidentin des ABC

Vermerk von festgestellten Mängeln bei der Wurfabnahme in den Abstammungsnachweisen der Welpen

 

Folgende Vorgangsweise wurde mit der neuen Zuchtreferentin des ÖKV, Frau Margit Brenner dazu festgelegt:

 

Wenn die WurfabnehmerInnen Mängel bei einer Wurfabnahme feststellen, müssen sie diese im Wurfabnahmebericht und auf den Wurfabnahmeblättern genauestens und gut sichtbar vermerken. Kopien dieser Dokumente müssen dem Welpenkäufer unbedingt gemäß unserer ABC-ZO idgF E.2.8. mit den anderen Dokumenten mitgegeben werden.

 

Gemäß den Wünschen des ÖKV werden in den Abstammungsnachweisen der Welpen Hodenfehler und Gebissfehler nicht mehr als zuchtausschließende Gründe angeführt. Das schließt natürlich eine entsprechende Preisminderung bei der Welpenabgabe nicht aus, da der Käufer sehr wohl über die vorhandenen Mängel zum Zeitpunkt der Wurfabnahme durch den Züchter in Kenntnis gesetzt werden muss.

 

Allerdings werden die Mängel allesamt weiterhin vom ABC im digitalen Zuchtprogramm „Chromosoft“ vermerkt und in unseren Statistiken angeführt.

 

 

AUSTRIAN BEAGLE CLUB (ABC)

Mag. Alexandra Lehner-Piesinger

Zuchtreferentin / Präsidentin des ABC

 

 

Pressemitteilung vom

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (D)

Nr. 338 vom 30.12.2014

 

In Deutschland wurde eine Verordnung erlassen, die leider unsere Züchter auch betrifft.

 

Ab 01.01.2015 dürfen Hundewelpen nur noch nach Deutschland gebracht werden, wenn diese einen dokumentierten Impfschutz gegen Tollwut haben.

 

Diese Verordnung, die eigentlich gegen den illegalen Welpenhandel zielt, gilt nun aber auch für private Transporte von Hundewelpen, nicht nur für gewerbliche.

Das heißt- weil Hundewelpen zum Zeitpunkt der Impfung gegen Tollwut mindestens 12 Wochen alt sein müssen (und auch das ist sehr umstritten, ob es nicht viel zu früh ist) und der Impfschutz dann auch erst 21 Tagen nach diesem Termin wirksam wird- dass die Hunde so lange beim Züchter bleiben müssen, ehe sie exportiert werden können.

Das wiederum bedeutet, dass die Dauer des Aufenthaltes der Welpen beim Züchter extrem verlängert wird, was Kosten und vor allem auch weitere Bemühungen nach sich zieht. Immerhin müssen die Kleinen ja dann auch sozialisiert, betreut und in einer wichtigen Lebensphase gelenkt werden.

 

Auf Nachfrage beim ÖKV, ob es Möglichkeiten gibt, dies zu umgehen oder zu bekämpfen, lautete die Antwort-nein. Die Tierärzte in Deutschland sind unter Anzeigenandrohung verpflichtet, Hunde, die zum Nachimpfen kommen und nicht diese Anforderungen erfüllen, den Behörden bekannt zu geben.

 

Wie auch immer Ihr damit umgeht- entweder wirklich die Hunde so lange behalten oder nicht nach Deutschland abgeben- bitte an diese Bestimmung in Eurem Interesse halten!

 

Nachzulesen unter: http://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2014/338-SC-Tollwutimpfpflicht-Hundewelpen.html

 

AUSTRIAN BEAGLE CLUB (ABC)

Mag. Alexandra Lehner-Piesinger

Zuchtreferentin

 

 

Partner-Labore des ABC für klinische Diagnostik

 

Der AUSTRIAN BEAGLE CLUB (ABC) hat mit folgenden Laboren eine Partnerschaft, die  ABC-Mitgliedern bei medizinischen Untersuchungen an ihren Beagle eine spezielle Preisermäßigung für Untersuchungen gewähren (Gentests, DNA-Profile und Abstammungsprüfungen). Hier finden Sie nähere Informationen dazu:

 

 

 

 

HD-Hüftgelenksdysplasie- Befundung

 

Der AUSTRIAN BEAGLE CLUB (ABC) möchte in Zukunft durch vermehrte röntgenologische Untersuchungen an möglichst vielen Beagle und einer zentralen Begutachtungsstelle das Vorkommen von HD in der Rasse „Beagle“ im österreichischen Raum statistisch näher erfassen. Vom derzeitigen Wissensstand aus, besteht kein Anlass zu einer verpflichtenden Untersuchung der Zuchttiere des ABC. Hier finden Sie nähere Informationen dazu:

 

Achtung! Gesetzliche Meldepflicht von Zuchttieren - Schreiben vom ÖKV.

 

 

Meine lieben ABC-Züchter und Deckrüdenbesitzer,

 

ich wurde vom ÖKV beauftragt, folgende Worte des ÖKV- Präsidenten Michael Kreiner betreffend die „Gesetzliche Meldepflicht von Zuchttieren“ an Sie weiter zu geben:

 

„Wie wir in Gesprächen mit führenden Kommunalpolitikern jüngst erfahren haben, wird der im Tierschutzgesetz vorgeschriebenen Meldepflicht von Zuchthunden in nur wenigen Fällen nachgekommen. Auf Ersuchen der politischen Gesprächspartner dürfen wir Sie darauf hinweisen, dass gem. § 31/4 des Tierschutzgesetzes Zuchttiere und damit auch Ihre Zuchthunde der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden sind. Bitte bedenken Sie, dass unter diese Meldepflicht auch Zuchtrüden fallen. Wir bitte Sie höflichst, dieser Meldepflicht umgehend nachzukommen, da insbesondere für das Bundesland Wien bereits ab Anfang April flächendeckend behördliche Kontrollen zu erwarten sind.

 

Die Meldung kann formlos unter Angabe von Namen und Anschrift des Halters, die Art und Höchstzahl der gehaltenen Tiere und den Ort der Haltung erfolgen.

(Für das Bundesland Wien ersuchen wir Sie, die Meldung ehest an die zuständige Magistratsabteilung/ MA 60 zu senden: post@ma60.wien.gv.at; in den anderen Bundeländern an die jeweils zuständigen Abteilungen der BH bzw. der Gemeinden).

 

Wir bitten Sie höflichst, dieser Meldepflicht umgehend nachzukommen, da widrigenfalls durch die erwähnten Politiker bereits an die im Tierschutzgesetz vorgesehenen Strafmaßnahmen gedacht ist.“

 

Dr. Michael Kreiner

 

Ich bitte Sie deshalb, in Ihrem eigenen Interesse dieser gesetzlichen Meldepflicht rasch nachzukommen.

 

AUSTRIAN BEAGLE CLUB (ABC)

Mag. Alexandra Lehner-Piesinger

Zuchtreferentin

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