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HD-Hüftgelenksdysplasie- Befundung

Erklärung, Untersuchung, Begutachtung, Ergebnis im Sinne der ABC-ZO

 

 

Der AUSTRIAN BEAGLE CLUB (ABC) möchte in Zukunft durch vermehrte röntgenologische Untersuchungen an möglichst vielen Beagle und einer zentralen Begutachtungsstelle das Vorkommen von HD in der Rasse „Beagle“ im österreichischen Raum statistisch näher erfassen. Vom derzeitigen Wissensstand aus, besteht kein Anlass zu einer verpflichtenden Untersuchung der Zuchttiere des ABC.

 

HD-Gutachter, Herr Dr. Alexander Koch, Leiter der Tierärztlichen Klinik in Oerzen, ist für den BCD seit Jahren als Begutachtungsstelle für die Rasse Beagle in Deutschland zugelassen. Der ABC schließt sich nun diesem erprobten Vorgang an und nützt somit die jahrelange Erfahrung der Klinik auf diesem Gebiet.

Als Überbegutachtungsstelle für die Röntgenuntersuchungen der Beagle aus dem ABC wird somit die Tierklinik in Oerzen/D eingesetzt.

 

 

ABC-Begutachtungsstelle für HD- Röntgenbilder:

 

TIERÄRZTLICHE KLINIK

Am Alten Werk 6 
D-21406 Melbeck

Leiter: Dr. Alexander Koch

Homepage: http://www.tierklinik-oerzen.de

 

 

 

Dr. Koch, als Leiter der TIerklink ist Mitglied in der Gesellschaft für Röntgendiagnostik genetisch beeinflusster Skeletterkrankungen (Zertifizierter Gutachter für HD, ED und OCD), in der European Society of Veterinary Cardiology und in der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG).

 

 

Allgemeines zur HD:

Die Hüftgelenksdysplasie ist eine krankhafte Veränderung der Hüftgelenke im Bereich der Gelenkpfanne und des Oberschenkelhalskopfes. Die Ausprägung der Krankheit ist fließend von einer Übergangsform bis zur schweren Form möglich. Derzeit ist die HD-Untersuchung der Beagle im ABC nicht verpflichtend. Sie wird jedoch allen Zuchttieren aus Gesundheitsgründen und im Sinne der Rasse empfohlen. Wenn Hundebesitzer die Untersuchung machen lassen, unterwerfen sie sich den weiteren diesbezüglichen Vorschriften der ABC- ZO.

 

 

 

 

 

Untersuchungsverfahren:

Die Ermittlung des Status der Hüftgelenke wird durch ein, verpflichtend unter Vollnarkose durchgeführtes Röntgenverfahren ab einem Mindestalter des Hundes von 12 Monaten, festgestellt. Röntgentierärzte sind verpflichtet, die Identität des zu untersuchenden Beagle durch persönliche Kontrolle der Chipnummer mit dem Vergleich in der Original-Ahnentafel zu überprüfen und diese auf dem Befundungsbogen zu bestätigen. Weiters sind folgende Angaben auf das Röntgenbild zu übernehmen: Name des Hundes, Zuchtbuch- und Chipnummer, Eigentümer des Hundes. Bedenken Sie bitte bei der Wahl Ihres Vertrauensröntgentierarztes, dass nur optimale Aufnahmen mit einer hohen Detailerkennbarkeit auch optimale Gutachtensergebnisse bringen können. Auf der ÖKV-Homepage finden Sie als Hilfestellung eine Liste aller vom ÖKV-empfohlener Röntgentierärzte.

Der von Ihnen gewählte Röntgentierarzt schickt dann die Röntgenaufnahmen samt dem Befundungsbogen zur Überbegutachtung an die Tierklinik in Oerzen/D. Diese ist verpflichtet, das Untersuchungsergebnis an den Absender der Röntgenbilder (Röntgenarzt, Hundebesitzer,.oä.) und auch direkt an den Zuchtreferenten des ABC zu senden. Dieses Ergebnis wird dann in die Datenbank des ABC aufgenommen.

 

 

Untersuchungsergebnisse:

Von der Zucht ausgeschlossen werden lt. ABC-ZO Hunde mit mittlerer und schwerer HD (D und E). Bei der Verwendung von Tieren mit HD C ist der Züchter angehalten, auf einen geeigneten Zuchtpartner zu achten.

 

 

Kontakt:

 

Zuchtreferentin des ABC

Mag. Alexandra Lehner-Piesinger

Franz Enge-Straße 6

A-4400 Steyr

 

Mobil: +43 (699) 15996047

E-Mail: zuchtreferat@beagleclub.at

             praesidentin@beagleclub.at

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