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Achtung! Gesetzliche Meldepflicht von Zuchttieren - Schreiben vom ÖKV.

Meine lieben ABC-Züchter und Deckrüdenbesitzer,

ich wurde vom ÖKV beauftragt, folgende Worte des ÖKV- Präsidenten Michael Kreiner betreffend die „Gesetzliche Meldepflicht von Zuchttieren“ an Sie weiter zu geben:

„Wie wir in Gesprächen mit führenden Kommunalpolitikern jüngst erfahren haben, wird der im Tierschutzgesetz vorgeschriebenen Meldepflicht von Zuchthunden in nur wenigen Fällen nachgekommen. Auf Ersuchen der politischen Gesprächspartner dürfen wir Sie darauf hinweisen, dass gem. § 31/4 des Tierschutzgesetzes Zuchttiere und damit auch Ihre Zuchthunde der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden sind. Bitte bedenken Sie, dass unter diese Meldepflicht auch Zuchtrüden fallen. Wir bitte Sie höflichst, dieser Meldepflicht umgehend nachzukommen, da insbesondere für das Bundesland Wien bereits ab Anfang April flächendeckend behördliche Kontrollen zu erwarten sind.

Die Meldung kann formlos unter Angabe von Namen und Anschrift des Halters, die Art und Höchstzahl der gehaltenen Tiere und den Ort der Haltung erfolgen.

(Für das Bundesland Wien ersuchen wir Sie, die Meldung ehest an die zuständige Magistratsabteilung/ MA 60 zu senden: post@ma60.wien.gv.at; in den anderen Bundeländern an die jeweils zuständigen Abteilungen der BH bzw. der Gemeinden).

Wir bitten Sie höflichst, dieser Meldepflicht umgehend nachzukommen, da widrigenfalls durch die erwähnten Politiker bereits an die im Tierschutzgesetz vorgesehenen Strafmaßnahmen gedacht ist.“

Dr. Michael Kreiner

Ich bitte Sie deshalb, in Ihrem eigenen Interesse dieser gesetzlichen Meldepflicht rasch nachzukommen.

AUSTRIAN BEAGLE CLUB (ABC)

Mag. Alexandra Lehner-Piesinger

Zuchtreferentin / Präsidentin des ABC

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