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Pressemitteilung vomBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (D)Nr. 338 vom 30.12.2014

In Deutschland wurde eine Verordnung erlassen, die leider unsere Züchter auch betrifft.

Ab 01.01.2015 dürfen Hundewelpen nur noch nach Deutschland gebracht werden, wenn diese einen dokumentierten Impfschutz gegen Tollwut haben.

Diese Verordnung, die eigentlich gegen den illegalen Welpenhandel zielt, gilt nun aber auch für private Transporte von Hundewelpen, nicht nur für gewerbliche.

Das heißt- weil Hundewelpen zum Zeitpunkt der Impfung gegen Tollwut mindestens 12 Wochen alt sein müssen (und auch das ist sehr umstritten, ob es nicht viel zu früh ist) und der Impfschutz dann auch erst 21 Tagen nach diesem Termin wirksam wird- dass die Hunde so lange beim Züchter bleiben müssen, ehe sie exportiert werden können.

Das wiederum bedeutet, dass die Dauer des Aufenthaltes der Welpen beim Züchter extrem verlängert wird, was Kosten und vor allem auch weitere Bemühungen nach sich zieht. Immerhin müssen die Kleinen ja dann auch sozialisiert, betreut und in einer wichtigen Lebensphase gelenkt werden.

Auf Nachfrage beim ÖKV, ob es Möglichkeiten gibt, dies zu umgehen oder zu bekämpfen, lautete die Antwort-nein. Die Tierärzte in Deutschland sind unter Anzeigenandrohung verpflichtet, Hunde, die zum Nachimpfen kommen und nicht diese Anforderungen erfüllen, den Behörden bekannt zu geben.

Wie auch immer Ihr damit umgeht- entweder wirklich die Hunde so lange behalten oder nicht nach Deutschland abgeben- bitte an diese Bestimmung in Eurem Interesse halten!

AUSTRIAN BEAGLE CLUB (ABC)

Mag. Alexandra Lehner-Piesinger

Zuchtreferentin / Präsidentin des ABC

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