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Vermerk von festgestellten Mängeln bei der Wurfabnahme in den Abstammungsnachweisen der Welpen

Folgende Vorgangsweise wurde mit der neuen Zuchtreferentin des ÖKV, Frau Margit Brenner dazu festgelegt:

Wenn die WurfabnehmerInnen Mängel bei einer Wurfabnahme feststellen, müssen sie diese im Wurfabnahmebericht und auf den Wurfabnahmeblättern genauestens und gut sichtbar vermerken. Kopien dieser Dokumente müssen dem Welpenkäufer unbedingt gemäß unserer ABC-ZO idgF E.2.8. mit den anderen Dokumenten mitgegeben werden.

Gemäß den Wünschen des ÖKV werden in den Abstammungsnachweisen der Welpen Hodenfehler und Gebissfehler nicht mehr als zuchtausschließende Gründe angeführt. Das schließt natürlich eine entsprechende Preisminderung bei der Welpenabgabe nicht aus, da der Käufer sehr wohl über die vorhandenen Mängel zum Zeitpunkt der Wurfabnahme durch den Züchter in Kenntnis gesetzt werden muss.

Allerdings werden die Mängel allesamt weiterhin vom ABC im digitalen Zuchtprogramm „Chromosoft“ vermerkt und in unseren Statistiken angeführt.

AUSTRIAN BEAGLE CLUB (ABC)

Mag. Alexandra Lehner-Piesinger

Zuchtreferentin / Präsidentin des ABC

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