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Zuchtvergehen (Stand 20.09.2021)

In der Wurfstätte „vom Schloß Altenau“ fiel der letzte Wurf am 22.08.2021 leider unter den Voraussetzungen eines Zuchtvergehens seitens der Züchterin Brigitta Erhart.


Sachverhalt:

Die Hündin „Maggie von Teurnia“, ÖHZB/BG 5316, geworfen am 14.04.2017 hatte bisher einen Wurf, geworfen am 25.02.2021. Sie brachte dabei 2 Welpen zur Welt.

So um den 22.06. des selben Jahres wurde sie scheinbar unbeaufsichtigt bei ihrer nächsten Läufigkeit gleich wieder von einem Rüden gedeckt, der sich im selben Haushalt zu dieser Zeit aufgehalten hat. Erst kurz vor dem Wurftag kam es der Züchterin eigenartig vor und sie hat die Hündin zur Untersuchung zum Tierarzt gebracht, der dann die Trächtigkeit feststellte. Einige wenige Tage später warf Maggie am 22.08.2021 bereits überraschend 2/5 Welpen, die eher klein, aber allesamt überlebensfähig sind.

Es kommen 2 Rüden als Vater in Frage.

Bei diesen beiden wurde jeweils eine DNA-Analyse veranlasst.

Auch bei jedem Welpen muss eine solche erfolgen, allerdings erst im Alter von 4-5 Wochen.


Verstöße gegen die ZO des ABC, bzw. gegen die ZEO des ÖKV:

  1. Die geforderte Frist von 12 Monaten Abstand wurde nicht nur um ein paar Tage unterschritten, sondern - von Deckdatum zu Deckdatum gerechnet - um 6 Monate. Verstoß gegen ZO des ABC D.1.3.2. und ZEO des ÖKV §5 (4).

  2. Durch den nicht bemerkten Deckakt wurden in der Folge keine vorgeschriebenen Formalitäten eingehalten, wie etwa das rechtzeitige Zusenden der Deckbescheinigung usw.

  3. Der Deckrüde ist noch nicht bekannt, deshalb können weitere Verstöße noch nicht festgestellt werden.

  4. Auf alle Fälle war die geforderte Sorgfalt, die wir von unseren Züchtern verlangen in dem Fall nicht gegeben. Wenn man Rüden und Hündinnen gleichzeitig hält, muss man ein besonderes Augenmerk darauf haben und geeignete Räumlichkeiten zu Zeiten der Läufigkeit einer Hündin.din.

Sanktionen:

Da dies in dieser Form der erste Verstoß ist, treten derzeit folgende Sanktionen in Kraft:

  1. Es handelt sich gesamt gesehen wegen der Erstmaligkeit um einen mittelschweren bis schweren Verstoß gegen die Vorschriften des ABC gemäß H.4.3 und ist somit demgemäß zu sanktionieren.

  2. Die Hündin und deren Welpen müssen bis zur Abgabe der Welpen unter verstärkter Aufsicht eines Tierarztes stehen. Ein Gesundheitsattest der Mutterhündin ist bei der Wurfabnahme vorzulegen.

  3. Die DNA-Analysen der möglichen Väter und der 7 Welpen müssen in elektronischer Form von einem dazu ermächtigten Labor befundet werden; diese Ergebnisse müssen an die Geschäftsstelle geschickt werden.

  4. Die Welpen dürfen nicht abgegeben werden, solange die Sachlage nicht komplett geklärt ist.

  5. Die Mutterhündin „Maggie von Teurnia“ darf aus gesundheitlichen Gründen frühestens wieder ab 01.01.2023 gedeckt werden.

  6. Das Zuchtvergehen wird in der NBT und auf der ABC-Website veröffentlicht.

  7. Die Ausfertigung der Ahnentafeln erfolgt nach den Richtlinien des ÖKV und richtet sich nach dem festgestellten Vater der Welpen.

  8. Durch die später festzustellende Vaterschaft könnten eventuell noch weitere Sanktionen zum späteren Zeitpunkt hinzukommen.


Die Züchterin wird ersucht, in Zukunft gut auf die Hunde zu achten und alle Bestimmungen der Zuchtordnung des ABC und des ÖKV einzuhalten.


AUSTRIAN BEAGLE CLUB (ABC)

Mag. Alexandra Lehner-Piesinger

Präsidentin / Zuchtreferentin des ABC

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