Prüfungsordnungen
Österreichische Prüfungsordnung für Bracken (BPO)
Gegenwärtig können Beagle in Österreich folgende Prüfungen im Rahmen der Österreichischen Prüfungsordnung für Bracken (BPO) (Laufhunde) der FCI Gruppe 6,
Sektion 1, Bracken – Solo (Stand: 01.04.2014; 5. Auflage) des ÖJGV ablegen:
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Anlagenprüfung (AP): im Alter von 6 bis 21 Monaten.
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Brackierprüfung (BP): ab 15 Monaten.
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Schweißprüfungen:
- auf natürlicher Fährte (SPn): ab 15 Monaten.
- auf künstlicher Fährte (SPk): ab 15 Monaten.
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Gebrauchsprüfung (GP): ab 15 Monaten.
Österreichische Prüfungsordnung für Einzelleistungen
Gegenwärtig können Beagle in Österreich darüber hinaus noch die folgenden Einzelprüfungen gemäß der Österreichischen Prüfungsordnung für Einzelleistungen
(Stand: 01.01.2014) des ÖJGV ablegen:
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Schweißsonderprüfung (SSP): ab 18 Monaten.
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Schweißprüfung ohne Richterbegleitung (SPoR): ab 18 Monaten.
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Schweißsonderprüfung mit Fährtenschuh (SPFS): ab 18 Monaten.
Kontakt:
Schriftführer / Jagdreferent des ABC
Mag. Sebastian M. Winter
Grazer Straße 51
A-8662 St. Barbara / M.
Mobil: +43 (664) 1145897
E-Mail: jagdreferat@beagleclub.at